Allgemeine Geschäftsbedingungen

1) mon•tee bietet ihren Kunden die Möglichkeit, im Ladengeschäft nach Terminabsprache und über die Internet-Seite www.diskrep.de , Repack-It Einschweißgeräte incl. Zubehör zu bestellen und zu kaufen. Eine mündliche Bestellung ist nicht möglich. Alle Angebote von mon-tee sind freibleibend. Abweichungen und technische Änderungen gegenüber den Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich.

 

(2) Der Vertrag kommt durch die Annahme der Bestellung durch mon•tee zustande. Der Kunde verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung. Über den Vertragsabschluss wird der Kunde entweder durch eine Bestätigung von mon-tee oder durch die Ausführung der Lieferung der bestellten Waren unterrichtet. Bestellt der Kunde über die Internet-Seite www.diskrep.de oder per Fax, so teilt ihm mon-tee die Annahme der Bestellung auf elektronischem Wege mit.

 

3. Preise und Zahlung

 

(1) Nur bei einer Bestellung über die Internet-Seite www.diskrep.de gilt der zum Zeitpunkt der Bestellung angegebene Versandpreis. Dieser versteht sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und zuzüglich der Versand- und Verpackungskosten.

 

(2) Beim Kauf im Ladengeschäft gilt der zum Zeitpunkt der Bestellung angegebene Ladenpreis, nicht der Versandpreis. Der Ladenpreis versteht sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

(3) Die Belieferung der Kunden durch mon•tee erfolgt in Deutschland per Vorauskasse in Form von Überweisung oder per PayPal.  Kunden mit einem Sitz bzw. Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland werden dabei ausschließlich gegen Vorkasse beliefert. Versandkosten werden hier gesondert nach Aufwand ermittelt und dem Kunden vorab mitgeteilt. Eine Bestellannahme ist erst gegeben, wenn der Kunde diesen gesonderten Versandkosten explizit zustimmt. mon-tee stellt dem Kunden eine Rechnung aus, die ihm bei Lieferung der Ware ausgehändigt wird oder per Brief zugeht.

 

(4) Abweichend von Abs. 3 kann mon•tee  den Kunden nach eigenem Ermessen eine Belieferung gegen Rechnung anbieten. Die Rechnungsbeträge sind bei der Belieferung gegen Rechnung sofort ohne Abzug fällig.

 

4. Lieferung und Gefahrübergang

 

(1) Die bestellten Waren werden, sofern vertraglich nicht abweichend vereinbart, an die vom Besteller angegebene Adresse geliefert. mon•tee Fürstenried behält sich vor, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint. Vom Kunden gewünschte Sonderversendungsformen werden gesondert nach Vereinbarung berechnet.

 

(2) Ist der Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, so geht die Gefahr gem. § 446 BGB mit der Übergabe der verkauften Sache auf den Kunden über. In allen anderen Fällen geht die Gefahr gem. § 447 BGB mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über.

 

(3) Soweit in der Artikelbeschreibung keine andere Frist angegeben wird, erfolgt die Lieferung innerhalb von 7 Werktagen ab Mitteilung der Vertragsannahme bzw. Mitteilung der Versendung der Ware durch uns. Soweit Sie sich für die Zahlart Vorkasse entschieden haben, beginnt die Frist einen Tag nach Tätigung der Überweisung (Erteilung der Zahlungsanweisung an die Bank).

 

Ist die Ware bei Bestellung nicht vorrätig, bemüht sich mon•tee  um schnellstmögliche Lieferung. Falls die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von mon‑tee nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Frist angemessen verlängert.

 

5. Widerrufsrecht  und Rückgabefolgen

 

(1) Bei Fernabsatzverträgen kann der Kunde, sofern er Verbraucher ist, die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen zurückgegeben. Das Widerrufsrecht gilt danach nicht gegenüber Unternehmern und nicht beim Kauf im Ladengeschäft der mon‑tee.

 

(2) Ausführliche Informationen hierzu finden Sie unter dem Menüpunkt „Widerrufsrecht“ auf der Startseite

 

 

 

 

6. Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung

 

(1) Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum von mon•tee; im Fall, dass der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit ist, auch darüber hinaus aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich aller Forderungen, die mon-tee im Zusammenhang mit dem Vertrag zustehen.

 

(2) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche von mon•tee anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

7. Haftung für Sach- oder Rechtsmängel

 

(1) Der Kunde kann offensichtliche Mängel an den gelieferten Waren nur geltend machen, wenn er diese innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung unter genauer Beschreibung schriftlich oder per E-Mail gegenüber mon-tee rügt. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Absendung der Mängelrüge. Eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen. Soweit an dem Vertrag nur Kaufleute beteiligt sind, gelten ergänzend die §§ 377 ff. HGB.

 

(2) Mängel, die keine offensichtlichen Mängel sind, sind innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 2 Jahren unter genauer Beschreibung schriftlich oder per E Mail gegenüber mon-tee zu rügen.

 

(3) Liegen Mängel vor und wurden diese rechtzeitig geltend gemacht, so ist mon•tee zur Nacherfüllung berechtigt. Im Übrigen gelten hinsichtlich der Gewährleistung die gesetzlichen Bestimmungen.

 

8. Zur Beachtung bei Transportschäden

 

(1) Äußerlich erkennbare Schäden an den Sendungen sind durch den Ablieferer der Sendung sofort in geeigneter Weise bescheinigen zu lassen. Die Beförderungsunternehmen sind hierzu verpflichtet. Bei äußerlich nicht erkennbaren Schäden, Mängeln oder Gewichtsminderungen am Inhalt, die sich zeigen, ist sofort mit dem weiteren Auspacken aufzuhören. Das Transportunternehmen ist umgehend schriftlich haftbar zu machen und zur Feststellung des Schadens aufzufordern.

 

(2) In allen Fällen sind Ware und Verpackung bis zur Aufnahme des Tatbestandes durch den Beauftragten des Transportunternehmens in dem Zustand zu belassen, in dem sie sich bei der Entdeckung des Schadens befinden.

 

9. Haftung

 

(1) Schadenersatzansprüche außerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche kann der Kunde gegenüber mon-tee nur bei Vorsatz oder grobfahrlässigem Verhalten geltend machen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Schäden aus der Verletzung des Lebens des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung von mon•tee Fürstenried der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.

 

(2) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

 

10. Datenschutz

 

(1) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von mon•tee auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von mon•tee  selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung unserer Datenschutzerklärung, des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG).

 

(2) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. mon-tee ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Bestellvorgängen erfolgt die Löschung nach Abschluss des Bestellvorgangs.

 

11. Salvatorische Klausel

 

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/ oder des durch sie ergänzten Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Bei einer Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung bemühen sich die Vertragspartner, eine neue Vereinbarung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zu erreichen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.